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Startseite » Wohnwagen » Wohnwagen parken – Tipps

Nov 22 2021

Wohnwagen parken – Tipps

Wer mit seinem Wohnwagen auf den Straßen unterwegs ist, stößt immer wieder auf ein Problem: Wo soll ich das Gefährt abstellen. Tatsächlich ist es so, dass vielerorts die Möglichkeiten zum Parken sehr beschränkt sind. Allerdings muss niemand verzagen, denn es gibt immer eine Lösung. An dieser Stelle soll allen freudigen Campern und Karavan-Fans verraten werden, wie sie ohne Gefahr einen guten Platz zum Parken finden.

Direkt zum Inhalt

  • Der kleine Unterschied
  • Dauerparken nicht erlaubt
  • Im urbanen Umfeld
  • Wichtige Kleinigkeiten

Der kleine Unterschied

Doch halt, was versteht man eigentlich unter Parken? Dieses Wort ist in vielen Ländern so doppeldeutig, dass es unbedingt erklärt werden muss, grade dann, wenn man mit einem Wohnwagen unterwegs ist. Grundsätzlich kann man natürlich auf seinem Privatgrundstück oder dem Gelände von Freunden und Bekannten immer einen Wohnwagen abstellen. Hier hat es niemanden zu interessieren, wie lange dieser an einer bestimmten Stelle hält. In der Öffentlichkeit muss aber das Gebot der Rücksichtnahme befolgt werden und dies gilt in fast allen europäischen Ländern.

Halten stellt den kurzfristigen Aufenthalt einem bestimmten Ort dar. Wer also nur mal kurz hält, um sich zum Beispiel in einem Kaffee etwas zu Essen oder zu Trinken zu holen, kann dies an den meisten Orten ohne Sorge tun. Parken stellt allerdings die Dauernutzung eines gewissen Bereichs über längere Zeit – in den meisten Fällen mehr als eine halbe Stunde – dar. Was mit einem Auto vielleicht noch möglich ist, wir mit einem Wohnwagen schon sehr schwierig. Was kann man also tun, um Problemen zu entgehen.

Dauerparken nicht erlaubt

Das Dauerparken von Wohnwagen auf öffentlichen Flächen ist in den meisten Gegenden nicht erlaubt. Darunter versteht man, dass der Wohnwagen auch als Wohnfläche genutzt wird, was dann eine Sondernutzung darstellt. Da viele Gemeinden es nicht gerne sehen, dass öffentliche Stellplätze auf diese Weise belegt werden, muss man das Gefährt alsbald wieder bewegen. Allerdings gibt es einfache Lösung für das Problem.

Wer länge an einem Ort ohne Campingplatz oder offizielle Abstellmöglichkeit verweilen will, der muss einfach nur den Wohnwagen vom Auto abkoppeln. In Deutschland und vielen anderen Ländern gilt nämlich, dass ein freistehender Wohnwagen im öffentlichen Bereich bis zu zwei Wochen geparkt werden darf. Somit ist das Halten theoretisch sogar in der Innenstadt möglich, wenn es keine Vorschriften zu den Parkzeiten und der Parkdauer gibt. Dabei ist es unerheblich, ob während der Nacht auch in dem Wagen geschlafen wird.

Allerdings muss man das Gefährt nach dieser Zeit für mindestens einen halben Tag bewegen, damit die Frist von vorne beginnt. Zudem sollte man auch nie auf den Gedanken kommen, Stühle und Tische auf dem Gehweg aufzustellen oder gar die Sonnenmarkise herauszufahren. Dies gilt dann nämlich als Campen und ist verboten.

Im urbanen Umfeld

Innerhalb von Innenstädten sieht die Sache schon etwas anders aus. Hier sind die Parkplätze meist nur für Anwohner vorgesehen oder eben für die Menschen, die in der Stadt etwas zu erledigen haben. Daher sei gleich gesagt – hier die gilt die Zwei-Wochen-Regel nicht. Überhaupt sollte man sich mit einem Wohnwagen lieber nicht in die Innenstädte wagen, vor allem dann nicht, wenn es sich bei diesen auch noch um Altstädte handelt. Die geringen Wende- und Park-Optionen die meist auch nur für PKW vorgesehen sind, machen das Ganze etwas schwierig.

Daher sollte man sich einen Stellplatz am Rand der Stadt oder in den Vorstädten suchen und den Wohnwagen dort zurücklassen. Wer für diesen Komfort nicht bezahlen möchte, sollte nach absolut unbeschilderten Freiflächen Ausschau halten. Auch sollte auf diesen keine Land- oder Forstwirtschaft betrieben werden. Dann gilt nämlich, dass hier das Parken weder offiziell erlaubt, noch verboten ist. Handelt es sich dabei nicht um eine Wiese, sondern einfach nur um eine ebene sandige Fläche ohne Pflaster, kann man hier für gewöhnlich sein Gefährt abstellen.

Dabei muss auch keine Angst vor dem Abschleppen bestehen, denn diese Maßnahme bedarf eines Hinweisschildes. Ist dieses nicht vorhanden, können die Behörden in erster Linie nur eines tun, den Halter des Fahrzeuges ermitteln. In der Regel ergeht dann eine Aufforderung, den Wagen zu entfernen. Doch meistens ist man dann schon lange wieder unterwegs.

Wichtige Kleinigkeiten

Das man auf öffentlichen Parkplätzen nicht Campen darf und dies auch an vielen anderen Orten gilt, ist eigentlich jedem klar. Doch es gibt auch Dinge, auf die man als Wohnwagenfahrer erst nach einer gewissen Zeit stößt.

Auf gar keinen Fall sollte man auf die Idee kommen, seinen Wohnwagen auf einem Waldweg, der auch noch forstwirtschaftlich genutzt wird, zu parken. Hier kann man abgeschleppt werden, auch wenn kein Schild darauf hinweist, denn diese Wege sind freizuhalten.

Das Gleiche gilt auch für Wendekreise, selbst dann, wenn diese bereits Ewigkeiten nicht mehr benutzt wurden und bereits total von der Natur überwuchert wurden. Zudem ist Wohnwagen nicht gleich Wohnmobil, sodass man sich auch nicht auf entsprechend gekennzeichnet Flächen stellen sollte. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Wohnwagen ohne Vorwarnung entfernt wird.

Ein kleiner Geheimtipp für alle, die nicht all zu weit von belebten Städten entfernt parken wollen, existiert aber doch. Städte und Gemeinden sind zumindest in Deutschland nach der StVO dazu verpflichtet, das Parken auf öffentlichen PKW-Stellplätzen zu erlauben, wenn die jeweilige Stadt keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass man sich mit dem Wohnwagen so klein wie möglich machen muss, aber ein solcher Stellplatz für eine bestimmte Zeit genutzt werden darf. Allerdings darf daraus keine Sicherheitsgefährdung resultieren.

Written by Campingpraxis · Categorized: Wohnwagen

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