Wer mit einem Wohnwagen unterwegs ist, der fährt mit einem erheblichen Geldwert durch die Gegend. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass viele Wohnwagenbesitzer, eine entsprechende Absicherung schaffen. Versicherungen für dieses Gefährt gibt es viele. Doch was wird eigentlich benötigt und worauf kann man getrost verzichten? Hier wurden einmal die wesentlichen Punkte zusammengetragen, die bei der Versicherung für einen Wohnwagen unerlässlich sind. Zudem wird genau gezeigt, was wirklich von Bedeutung ist.
Ohne Haftpflicht geht nichts
Grundsätzlich und unabänderlich ist die Haftpflichtversicherung, die wie bei einem Auto auch, für einen Wohnwagen separat abgeschlossen werden muss. Die Haftpflicht garantiert, das sollte der Wohnwagen Schäden verursachen, auch eine Versicherung für diese aufkommt. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung. Ohne diese kann ein Wohnwagen nicht zugelassen werden, sodass diese schon vor dem eigentlichen Gang zur Zulassungsstelle vorhanden sein muss.
Teil- oder Vollkasko – Die Qual der Wahl
Allerdings ist klar, dass die Haftpflichtversicherung nur die Schäden des Unfallgegners abdeckt. Die Schäden am eigenen Wohnwagen müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Zudem gilt die Haftpflicht für den Wohnwagen nur dann, wenn dieser abgekoppelt ist oder per Hand rangiert wird. Ansonsten trägt die Haftpflichtversicherung des KFZ die verursachten Schäden mit.
Fragt sich also, was man wählen soll, wenn man seinen eigenen Wohnwagen vor Schäden absichern möchte. Zum einen steht hier die Teilkaskoversicherung zur Auswahl. Diese deckt folgende Schäden ab, wobei die Liste bei unterschiedlichen Anbietern auch variieren kann:
- Entwendung
- Brand oder Explosion
- Tierbiss
- Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Zusammenstoß mit Tieren
- Bruch der Verglasung
Dabei sollte man aber die Selbstbeteiligung im Auge behalten, denn je günstiger der Tarif ausfällt, desto mehr muss man als Kunde in der Regel dazuzahlen.
Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich zu den genannten Punkten auch noch Schäden durch selbst verursachte Unfälle oder durch Vandalismus ab. Allerdings gibt es diese Versicherung so gut wie gar nicht mehr, denn das Risiko ist für die meisten Anbieter einfach zu groß. Zudem lohnt sich eine Solche nur dann, wenn der Wohnwagen wirklich neu ist und einen erheblichen Wert darstellt. Die Kosten für eine solche Versicherung fallen nämlich so hoch aus, dass sie sehr stark auf das Budget drücken können.
Versicherungen im Ausland
Nun ist ein Wohnwagen ja eine bewegliche Sache und kann auch im Ausland genutzt werden. Wie sieht es aber hier mit dem Versicherungsschutz aus. In der Regel greift die Haftpflicht und die Kasko-Versicherungen in allen Versionen auch dort. Allerdings sollte man sich trotzdem einen zusätzlichen Auslandsschutzbrief ausstellen lassen, wenn man überwiegend in der Fremde unterwegs ist. Ein solcher kann bei Werkstätten vor Ort vorgelegt werden, sodass diese ihre Kosten direkt vom Versicherer erstattet bekommen.
Allerdings sollte man sich auch über die Kosten im klaren sein, denn ein solcher Schutzbrief fällt oft deutlich teurer aus, als dies im Inland der Fall ist. Daher sollte man sich im Vorfeld entsprechend beraten lassen, ob für die jeweilige Nutzung tatsächlich ein Solcher erforderlich ist.
Versicherung für Dauercamper
Wer einen Wohnwagen nicht im Straßenverkehr benutzt, sondern diesen nur an einer Stelle stehen, hat, kann auf eine Haftpflicht verzichten. Diese gilt nämlich nur für Fahrzeuge, die auch entsprechend zugelassen werden sollen. Allerdings sollte dann eine andere Wohnwagenversicherung an diese Stelle treten, denn auch bei einem Gefährt das nie bewegt wird, kann es zu Problemen kommen.
Blitzschläge, Hochwasser oder andere Naturgewalten setzen einem Wohnwagen schnell zu. In einem solchen Fall ist eine Wohnwagenschutzversicherung die richtige Wahl. Hierbei handelt es sich um etwas Ähnliches wie um eine Hausratversicherung. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass bei dieser nicht nur der Wagen und sein Innenleben abgesichert sind, sondern auch gleich das Equipment drum herum. Als Beispiel kann hier eine Solaranlage, die Satschüssel oder jeder andere Anbau genannt werden.
Doch Vorsicht: Sollte der Wohnwagen einmal bewegt werden müssen, dann ist diese Versicherung nicht ausreichend. Entweder für die Zeit der Überführung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, oder der Wagen darf nur auf einem Anhänger transportiert werden. Während dieser Phase ruht die Schutzversicherung und wird erst dann wieder aktiv, wenn das Fahrzeug seinen neuen Standort erreicht hat. Im Falle einer Verlagerung räumen sich viele Versicherer auch gleich ein Kündigungsrecht ein. Daher sollte man solche Klauseln im Vorfeld beachten, wenn man schon weiß, dass eine Verlegung im Raum stehen könnte.